Sehr geehrte Patienten, 

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meiner psychotherapeutischen Praxis. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich eine Privatpraxis betreibe und daher ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandle. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.

Falls Sie gesetzlich versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse das sogenannte Kostenerstattungsverfahren anfragen. Hierbei übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine private Therapie. Ich empfehle Ihnen, direkt bei Ihrer Kasse nach den genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu fragen. 

Einige wichtige Informationen möchte ich Ihnen zu dem grundsätzlichen Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung für Private Versicherungen / Beihilfe inklusive der Beantragung geben. 

Bestmöglich erkundigen Sie sich schnellstmöglich vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach deren spezifischen Regularien und deren Kostenerstattung in Anlehnung an Ihren persönlichen Versicherungsvertrag. 

In den ersten 5 Probestunden (Probatorik), also in den Therapiesitzungen zu in der Regel jeweils 50 Minuten einmal wöchentlich, werden gemeinsam das Anliegen, die Symptome, die Therapieziele, die Diagnose und der daraus folgende Behandlungsumfang erarbeitet. Nach Ablauf der 5 Probestunden werden der bisherige, und der weitere geplante Verlauf besprochen. 

Für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzung plus 5 Probesitzungen) sollte Ihre Versicherung von Ihnen informiert werden, auch da teilweise Kurz-Formulare vom Behandelnden ausgefüllt werden sollten.

Für eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen plus 5 Probesitzung) ist ein ausführlicher Antrag notwendig. Hierfür stellen die meisten Krankenkassen und die Beihilfe Formblätter zur Verfügung, die sie als Patient / Patientin selbst beantragen müssen, um diesen dann umgehend ihrem Therapeuten / Therapeutin weiterzuleiten. Die Formblätter enthalten neben dem allgemeinen Antrag auch eine Schweigepflichtsentbindung und ein Konsiliarbericht (Abfragen des körperlichen Zustandes), welcher der zuständige Hausarzt ausfüllen sollte. Beide Dokumente sollten möglichst zeitnah dem Therapeuten / der Therapeutin ausgefüllt übergeben werden. Der gesamte Antrag besteht aus 2 Teilen. 

Erstens: Dem allgemeinen Antragsteil, welcher die persönlichen Daten des Patienten beinhaltet, mit Angabe von geplanten Sitzungen und der Therapieausrichtung, und die ausgefüllte Schweigepflichtsentbindung. 

Der zweite Teil, welcher an den Gutachter geht und mit einer Chiffrierung (Geheimcode) gekennzeichnet ist, enthält die Krankheitsgeschichte und das Ergebnis des körperlichen Befundes vom Hausarzt. 

Der fertige Antrag sollte als Einschreiben versendet werden.

Für einen Verlängerungsantrag (mehr als 65 Sitzungen) ist ein entsprechender Verlaufs- und Verlängerungsantrag notwendig, welcher von ihrem Therapeuten / Therapeutin verfasst wird und bestmöglich in der 55 Sitzung gestellt werden kann.

Der Behandler soll Ihre Akte nach gesetzlicher Vorschrift 10 Jahre aufbewahren.

Freundliche Grüße

Dr. Constanze Krupp